Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Firma firaco GmbH

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der firaco GmbH nachfolgend "Firaco" genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB einbezogen. 

1.2

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

 

§ 2 Vertragsabschluss

2.1

Die Darstellung der Produkte im Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktpräsentation dar. Für eine Bestellung im Firaco-Webshop muss der Besteller den im Webshop vorgesehen Bestellprozess durchlaufen.

Durch Anklicken des Buttons „kaufen“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenden Waren ab. Den Eingang der Bestellung bestätigt Firaco dem Besteller per E-Mail. Die Bestellung stellt ein Angebot an Firaco zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Besteller ist an seine Angebotserklärung 5 Werktage nach Abgabe gebunden. Innerhalb dieser Bindefrist kann Firaco die Annahme des Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder wenn Firaco dem Besteller in sonstiger Weise - etwa durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Bestätigungsschreiben - die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt. Die automatische Bestellbestätigungs-Email bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne.

2.2

Eine Bestellung kann auch telefonisch oder per Fax erfolgen. Bei der telefonischen Bestellung wird der Besteller zur Einsichtnahme dieser AGB auf der Firaco Internetseite verwiesen, auf Verlangen werden ihm diese AGB in Textform zugesandt. Bei Bestellungen per Fax, werden dem Besteller die AGB per Fax übermittelt.   

2.3

Sollte Firaco das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). Firaco wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich oder stillschweigend anzunehmen. Firaco verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers. Sofern der Besteller Unternehmer ist und der modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass Firaco wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte. 

2.4

Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn die Auftragsbestätigung von Firaco offensichtliche Schreibfehler, offensichtliche Kalkulationsfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. Firaco muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet Firaco für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen. 

 

§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung

3.1

Jeder Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Firaco bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat Firaco das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird Firaco den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern Firaco ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde und Firaco diesen Umstand nicht zu vertreten hat. 

3.2

Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern Firaco hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.

3.3

Firaco ist zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt.

 

§ 4 Preise und Versandkosten

4.1

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; verbindlich ist im Zweifel nicht der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete, sondern der in der Annahmeerklärung von Firaco bestätigte Preis.

4.2

Firaco liefert grundsätzlich nur innerhalb von Deutschland. Ein Versand ins Ausland ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann im Einzelfall aber vereinbart werden. Für den Versand wird eine Versandkostenpauschale berechnet. Diese richtet sich nach der nachfolgenden Versandkostentabelle und ist Gewichts- und Größenabhängig.

Deutschland

bis 10 kg: Versandkosten 6,90 €

bis 20 kg: Versandkosten 11,90 €

bis 31 kg: Versandkosten 13,90 €

Für Pakete über 2 Meter (Sperrgut) und Waren die nicht für den Paketversand geeignet sind (>31Kg), werden die Versandkosten per Spedition gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug

5.1

Der Kaufpreis für die Waren und ihre Versendung ist sofort fällig und per Vorkasse, Paypal oder per Barzahlung bei Abholung der Ware zu zahlen. 

5.2

Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.

5.3

Firaco ist im Fall des Zahlungsverzugs nach fruchtlosem Fristablauf zum Rücktritt berechtigt.

5.4

Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an - ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); Firaco hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann Firaco vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).

 

§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

6.1

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von Firaco nicht bestritten werden.

6.2

Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber Firaco ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von Firaco rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

6.3

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit

7.1

Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB). 

7.2

Firaco bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.

7.3

Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt. 

7.4

Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen Firaco und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft Sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Firaco. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Firaco gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von Firaco mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Firaco nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.

___

§9 Widerrufsrecht

9.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

9.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

9.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

___

 

§ 10 Gewährleistung

10.1

Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 12 - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).

10.2

Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Firaco zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (nach Wahl des Kunden) (§ 439 BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller – vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 12 – die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB. 

Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen, bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). Firaco leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

10.3

Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von Firaco an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Kunde im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. Firaco ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Firaco nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Firaco ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert Firaco den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller Firaco zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzellfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird Firaco dem Kunden die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).

10.4

Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Besteller die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten (§ 439 IV BGB). Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen. 

10.5

Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen –auch für Verbraucher - nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).

10.6

Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. Firaco ist für die Garantieversprechen der Hersteller nicht verantwortlich.

 

§ 11 Verjährungsfrist

11.1

Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Ist der Besteller Unternehmer besteht auch für neue Sache eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. 

11.2

Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert. 

 

§ 12 Haftung auf Schadensersatz

12.1

Firaco haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. 

12.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Firaco nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Firaco nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.3

Unabhängig von einem Verschulden von Firaco bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Firaco dar. 

12.4

Firaco ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 

 

§ 13 Verwendung von Daten

13.1

Alle personenbezogenen Daten werden bei Firaco streng vertraulich behandelt. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice weiter gegeben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen.

 

§ 14 Sonstiges

14.1

Alle mit Firaco abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Kollisionsregelungen des IPR und des U.N.-Kaufrechts. 

14.2

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von Firaco; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

14.3

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von Firaco.  

14.4

Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB). 

14.5 

Anzeigen und Erklärungen gegenüber Firaco sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt. 

14.6

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.

Stand: 24.1.2018

Widerrufsbelehrung Stand:09.03.2016

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